Login für Aktive:
Links fahren - Kein Kavaliersdelikt!
... das ist ein Thema, das leider bei vielen Radlerinnen und Radlern nicht bekannt ist. Der Ansprechpartner des ADFC Norden, Wolfgang Hellriegel, hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragter und Mitglied der Arbeitsgruppe Radverkehr bei der Stadt Norden damit auseinandergesetzt. Auf Basis seiner Vorarbeit hat die Arbeitsgruppe eine Presseinformation herausgegeben, die im folgenden in Auszügen wiedergegeben wird. Die vollständige Pressemitteilung folgt unten.
Fahrräder gehören als Fahrzeuge auf die Fahrbahn
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder genau so, wie PKWs, Motorräder oder LKWs zunächst einmal Fahrzeuge und müssen die Fahrbahn benutzen. Dabei sind sie gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. Nebeneinander fahren ist dabei nicht generell verboten. Auszug aus der StVO: "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird."
Angeordnete Benutzungspflicht von Radwegen
Anders verhält es sich auf sogenannten "Anderen Radwegen"
"Andere Radwege" sind Wege, die erkennbar als Radwege angelegt, aber nicht wie oben erwähnt beschildert sind. Für diese besteht keine Benutzunhspflicht, der Radfahrer kann sie benutzen, muss es aber nicht. Er darf hier auch auf der Fahrbahn fahren. Wenn jedoch der Radweg genutzt wird, so ist dies nur auf der rechten Straßenseite, also in Fahrtrichtung rechts zulässig. "Andere Radwege" auf der linken Straßenseite dürfen nicht benutzt werden (Schließlich fährt ja normalerweise auch niemand mit dem Auto auf der linken Seite!).
Hier einige Beispiele aus Norden
Einzige Ausnahme: Zusatzzeichen "Radverkehr frei"
Nur wenn linke Radwege mit dem allein stehenden Zusatzzeichen "Radverkehr frei" beschildert sind, darf der linke Radweg entgegen der Fahrtrichtung befahren werden.
Linksradler sind Geisterfahrer
Sie
- sind oft gedankenlos
- tauchen überraschend auf und bringen sich und andere in Gefahr
- sind, weil sie Zeit und Umwege sparen wollen, auf Kosten anderer bequem
- drängen andere Radfahrer auf den Gehweg oder auf die Fahrbahn ab und es entsteht ein Konflikt mit anderen Verkehrsteilnehmern
- leben gefährlich
- haften oft bei einem Unfall voll
Zu guter Letzt
Wenn kein baulich erkennbarer Radweg vorhanden ist, weil der Weg einheitlich gepflastert und auch nicht beschildert wurde, handelt es sich um einen reinen Gehweg und darf nicht mit Fahrzeugen, also auch nicht mit dem Fahrrad befahren werden.
Eine Sonderrolle nehmen Kinder ein. Sie müssen generell mit dem Fahrrad bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres auf dem Gehweg fahren und
dürfen das auch noch bis zum 10. Geburtstag.
Pressemitteilung der Arbeitsgruppe und Bericht im Ostfriesischen Kurier
Die vollständige Pressemitteilung der Arbeitsgruppe Radverkehr zum
Download
Und hier der entsprechende Artikel aus dem Ostfriesischen Kurier vom 22.04.2014